
Freispruch in Kirchenasyl-Prozess bestätigt
In einem Kirchenasyl-Prozess ist in letzter Instanz der Freispruch eines Benediktinermönchs aus dem Kloster Münsterschwarzach in Unterfranken bestätigt worden. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg begründete seine Entscheidung vom 25. Februar damit, dass sich der Ordensmann Abraham Sauer u. a. strikt an die Vereinbarung zwischen Staat und Kirchen zum Umgang mit Kirchenasylen von 2015 gehalten habe. Das Urteil könnte wegweisend in anderen Verfahren gegen Geistliche sein. Zuvor hatte das Amtsgericht Kitzingen im April 2021 Sauer vom Vorwurf…