
„Fall Latzel“: Termine für Berufungsverhandlung festgesetzt

Das Berufungsverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen den Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde, Olaf Latzel, startet am 9. Mai. Das erklärte der Sprecher des Landgerichts Bremen gegenüber IDEA. Das Amtsgericht Bremen hatte Latzel am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro (90 Tagessätze) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Latzel und sein Anwalt Sascha Böttner (Hamburg) dagegen in Berufung gegangen sind. Grund für die Verurteilung waren Aussagen des Geistlichen in einem „Eheseminar“ seiner Gemeinde, das als Audiodatei auf YouTube veröffentlicht wurde. Darin hatte er unter anderem Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ bezeichnet und gesagt: „Diese Homolobby, dieses Teuflische kommt immer stärker, immer massiver, drängt sich immer mehr hinein.“ Darüber hinaus sagte er: „Überall laufen diese Verbrecher rum vom Christopher Street Day.“ Später hatte Latzel sich dafür entschuldigt und die Aufzeichnung im Internet gelöscht. Für die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht sind vier Verhandlungstage angesetzt. Nach dem Auftakt am 9. Mai sind die weiteren Termine der 13., der 16. und der 20. Mai.
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