
Synode Lippe: Kooperationsgesetz für Gemeinden
Die Synode der Lippischen Landeskirche hat auf ihrer Frühjahrstagung in Detmold ein Kirchengesetz über die Kooperation von Kirchengemeinden beschlossen. Die Gemeinden können danach künftig vertraglich eine Zusammenarbeit auf verschiedenen Feldern vereinbaren, ohne ihre Selbstständigkeit aufzugeben. Das gilt etwa für Kooperationen in der Jugendarbeit oder der Trägerschaft von Kindergärten. Die Gemeinden können darüber hinaus eine „pfarramtliche Verbindung“ eingehen, wenn ihre jeweilige Mitgliederzahl nicht mehr für die Einrichtung einer Pfarrstelle…