
Austritt in der Kirche erklären
Zur Meldung „Landesregierung gegen digitalen Kirchenaustritt“ (Nr. 30/31, S. 33)
Durch Taufvorbereitung, Taufe bzw. Konfirmandenunterricht und Konfirmation wird man in die Gemeinschaft der Gläubigen und in die Kirche aufgenommen. Dort, wo man Zugehörigkeit fand, sollte man auch im Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin – und mit der Darlegung der Gründe – den Kirchenaustritt erklären. Schon lange wundere ich mich darüber, dass die Kirche diese Regelung nicht anstrebt.
— Ursula Scheibert, Pfarrerin i. R., 02826 Görlitz